Qualitätssicherung führen

Zweck

Mit der Qualitätssicherung wird sichergestellt, dass die Ergebnisse im Projektablauf die geforderte Qualität aufweisen.

Grundidee

Grundsätzlich wird bei der Qualitätssicherung zwischen ‹Prüfen› und ‹Testen› unterschieden:

  1. Prüfen umfasst die inhaltliche und formale Überprüfung von Ergebnissen (Dokumente) und die Einhaltung vereinbarter Prozesse/Aufgaben
  2. Testen umfasst die Überprüfung der Erfüllung der Systemanforderungen und der Anwendbarkeit der Prozesse am laufenden System

Die Qualität eines Ergebnisses entsteht während der Erarbeitung. Um die geforderte Qualität sicherzustellen, werden während der Erarbeitung oft mehrere QS-Massnahmen durchgeführt.

Die Prüfung bzw. das Testen am Ende des Erarbeitungsprozesses dient der Abnahme bzw. Genehmigung eines Ergebnisses und bestätigt die Erfüllung der Qualitätsanforderungen an das Ergebnis.

HERMES spezifisch

Die Aufgabe Qualitätssicherung führen umfasst das Prüfen. Das Testen ist Gegenstand des Moduls Testen.

Die Verfahren für die Prüfung von Ergebnissen wie Vernehmlassungen, Reviews, Audits etc. werden im Projektmanagementplan beschrieben. Er enthält auch den Prüfplan mit den Ergebnissen und ihren Prüfverfahren.

Die Prüfungen werden als Aktivitäten im Arbeitsauftrag zur Erarbeitung des entsprechenden Ergebnisses aufgeführt.

Die Ergebnisse einer Prüfung werden im Prüfprotokoll festgehalten.

Der Auftraggeber kann eine Qualitätssicherung der Projektführung beauftragen. Dafür benennt er eine unabhängige Stelle, die direkt an ihn rapportiert. Diese Massnahme erfolgt über das Modul Projektsteuerung mit der Aufgabe Projekt steuern.

Aktivitäten

  1. Qualitätsziele für die Projektphase und das Gesamtprojekt im Projektmanagementplan festlegen
  2. Prüfverfahren für die Ergebnisse und Prozesse/Aufgaben festlegen und im Prüfplan als Teil des Projektmanagementplans festhalten
  3. Prüfverfahren und Abläufe im Arbeitsauftrag festhalten und sicherstellen, dass bei allen Projektbeteiligten ein einheitliches Verständnis besteht
  4. Prüfungen durchführen und Ergebnisse im Prüfprotokoll festhalten
  5. Zweckmässigkeit der Wirksamkeit der Qualitätssicherung bewerten und nötigenfalls Anpassungen vornehmen

Beziehungen

Ergebnisse