Programmrechtsgrundlagenanalyse erarbeiten

Zweck

Mit der Analyse der Programmrechtsgrundlagen wird sichergestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Programm gegeben sind oder die Massnahmen definiert sind, damit diese geschaffen werden können.

Grundidee

Die rechtlichen Grundlagen müssen in jedem Projekt eingehalten werden. Sie bilden eine unverrückbare Restriktion für ein Projekt.

HERMES spezifisch

Das Programm erstellt eine erste Analyse der Programmrechtsgrundlagen für das gesamte Vorhaben. Diese wird pro Projekt projektspezifisch verifiziert und bei Bedarf konkretisiert.

Die Programmleitung stellt sicher, dass abgeklärt wird, ob eine ausreichende Rechtsgrundlage für das Programm besteht. Hierzu wird mit der zuständigen Stelle (in der Regel ein Rechtsdienst oder eine Dienststelle, die für die Rechtsetzung zuständig ist) Kontakt aufgenommen. Fehlt eine ausreichende Rechtsgrundlage, so gilt es - wiederum in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - zu klären, ob und wie die nötigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen erarbeitet werden können.

Die Erkenntnisse aus der Programmrechtsgrundlagenanalyse fliessen in die Programmstudie ein.

Aktivitäten

  1. Bestehende Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die durchzuführenden Projekte und angestrebten Lösungen dokumentieren.
  2. Bevorstehende Änderungen der bestehenden Rechtsgrundlagen analysieren.
  3. Mögliche Lücken bei den Rechtsgrundlagen identifizieren und mit den zuständigen Stellen Vorschläge zur Schliessung der Lücken erarbeiten.
  4. Auswirkungen auf die Programmstudie und die Programmdurchführung beurteilen.
  5. Programmrechtsgrundlagenanalyse mit den Programmstakeholdern abstimmen.
  6. Ergebnisse in die Programmstudie einfliessen lassen.

Ergebnisse

Beziehungen