Entscheid Zwischenevaluation treffen

Zweck

Der Entscheid Zwischenevaluation bildet die Möglichkeit, aufgrund einer ausgedehnten Analyse des Programmstands über Anpassungen der Vorgehensweise, der Programmorganisation oder über weitere Massnahmen zu befinden und damit den Programmerfolg zu sichern.

Grundidee

Die periodische Überprüfung in Bezug auf Programmstrategie, Vorgehensweise, Programmorganisation und Programmumfang, Wirtschaftlichkeit, Risiken, Qualität, der Veränderungen des Programmumfelds und weiterer Faktoren unterstützt den Programmerfolg.

HERMES spezifisch

Der Programmauftraggeber analysiert das Programmumfeld und stimmt die Programmziele auf die Strategien und Vorgaben der Stammorganisation ab. Er überprüft den Fortschritt mit dem Programmstatusbericht und beurteilt die Prognosen. Er beauftragt den Programm Qualitäts- und Risikomanager mit der Erstellung des Qualitäts- und Risikoberichts und den Programmleiter mit der Beurteilungen der Querschnittsthemen, für die das Programm Leistungen an die Projekte zur Verfügung stellt. Er entscheidet über allfällige Anpassungen der Vorgehensweise, der Programmorganisation oder über weitere Massnahmen.

Aktivitäten

  1. Programmcheckliste zur Zwischenevaluation mit weiteren Kriterien ergänzen.
  2. Überprüfung der Veränderung des Programmumfelds, des Projektumfelds, der Vorgaben und Rahmenbedingungen (Kontextfaktoren).
  3. Überprüfung der Erreichbarkeit der Ziele aus der Programmstudie (Business-Case) und Abstimmung auf die Strategien und Ziele der Stammorganisation.
  4. Überprüfung der Programmstrategie.
  5. Überprüfung der Programmorganisation und der Rollenbesetzungen.
  6. Überprüfung der Risikosituation der einzelnen Projekte und des gesamten Programms.
  7. Überprüfung der Zusammenarbeit Programm / Projekte und der Querschnittsleistungen des Programms zuhanden der Projekte
  8. Erkenntnisse aller an der Zwischenevaluation Beteiligten zusammentragen und in Programmbericht festhalten.
  9. Bei Bedarf eine Sitzung des Programmausschusses durchführen.
  10. Entscheide zu Massnahmen treffen und deren Umsetzung sicherstellen.

Ergebnisse

Beziehungen