Entscheid zum Programmabschluss treffen

Zweck

Mit dem Entscheid zum Programmabschluss wird die Programmorganisation aufgelöst und das Programm wird zum Abschluss gebracht.

Grundidee

Der letzte Schritt des Programmabschlusses ist die formelle Auflösung der Programmorganisation. Die Auflösung liegt in Kompetenz und Verantwortung des Programmauftraggebers. Die Programmbeteiligten werden offiziell aus den Programmverantwortlichkeiten entlassen.

HERMES spezifisch

Die Programmschlussbeurteilung der Programmleitung oder Programmkoordination wird durch die Programmsteuerung geprüft und genehmigt bzw. zurückgewiesen. Der Programmauftraggeber leitet wichtige Erfahrungen aus dem Projekt an die relevanten Stellen weiter. Der Programmauftraggeber stellt sicher, dass die Anforderungen der Controlling- und Vorgabestelle sowie der Governance an den Programmabschluss erfüllt sind. Wenn im Programm spezifische Stellen für Controlling und QS/Risikomanagement beauftragt wurden, so erstellen diese einen Schlussbericht.

Aktivitäten

  1. Programmcheckliste zum Programmabschluss mit weiteren Kriterien ergänzen
  2. Sicherstellen, dass die Abschlussarbeiten vollständig erfolgt sind; entsprechende Prüfungen durchführen bzw. in Auftrag geben
  3. Programmabschlussbeurteilung und weitere Entscheidungsgrundlagen den Entscheidungsträgern zustellen
  4. Entscheidung mit den Controlling- und Vorgabestellen abstimmen
  5. Schlusssitzung des Programmausschusses durchführen
  6. Programmschlussbeurteilung genehmigen (oder zurückweisen)
  7. Entscheid zu Programmabschluss treffen
  8. Bei positivem Entscheid:
    1. Programmorganisation auflösen
    2. Betroffene und Interessierte über Entscheid informieren
    3. Programmerfahrungen an relevante Stellen weiterleiten

Beziehungen

Ergebnisse